Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestelle Fragen

Wir haben hier für Sie eine Sammlung von Fragen zusammengetragen, die für viele unserer bisherigen Kunden relevant waren und auch für Sie relevant sein können.
Sollten Sie noch andere Fragen haben, so würden wir uns freuen, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Wir haben hier für Sie eine Sammlung von Fragen zusammengetragen, die für viele unserer bisherigen Kunden relevant waren und auch für Sie relevant sein können.
Sollten Sie noch andere Fragen haben, so würden wir uns freuen, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Wie ist ein Gutachten aufgebaut? Was bekomme ich für mein Geld?

– eine ausführliche Ortsbesichtigung
– eine Bauzustandsanalyse
– eine ausführliche Lage- und Objektbeschreibung
– eine Markt- und Standortanalyse (auftragsgemäß)
– eine fundierte Wertermittlung nach Vergleichs-, Sach- und/oder Ertragswertverfahren
– nachvollziehbare Begründungen der Wertansätze
– die Berücksichtigung und Bewertung von Rechten und Belastungen (auftragsgemäß)
– eine Überprüfung der Flächenangaben bzw. ein eigenes Aufmaß
– Anlagen mit Karten, Bauzeichnungen (Systemzeichnungen), eine Fotodokumentation
– ein zusammenfassendes Exposé zur Vermarktung Ihrer Immobilie (auftragsgemäß)

Welche Zusatzleistungen bieten Sie an?

– Energieausweise nach aktueller EnEV
– Markt- und Standortanalysen
– Bewertung von Rechten und Belastungen
– Wohn- und Nutzflächenberechnungen nach aktueller Rechtslage
– Erstellung eines Exposés zur Vermarktung Ihrer Immobilie
– Einholen behördlicher Auskünfte (zu Baulasten, Denkmalschutz, Altlasten etc.)
– Einholen behördlicher Unterlagen (Grundbuch, Liegenschaftskarte etc.)

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Immobilienbewertung rechnen?

Das Honorar ist abhängig von der Objektart, vom Bewertungsanlass und vom Auftragsumfang.
Wir vereinbaren das Honorar daher individuell und nach einem ausführlichen Beratungsgespräch. Dies betrifft auch die anderen Leistungen unseres Büros. Das Grundhonorar für ein Vollgutachten beträgt 950,00 € (netto).

Wie viel Zeit nimmt eine Immobilienbewertung in Anspruch?

Je nach Objektart und Auftragsumfang erfordert die Bearbeitung des Wertgutachtens nach der Ortsbesichtigung und nach Vorliegen der vollständigen Bewertungsunterlagen mindestens vier Wochen.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?

– aktueller Grundbuchauszug
– Auszug aus der Liegenschaftskarte
– Bauzeichnungen, Flächenberechnungen, Baubeschreibung
– Auskünfte über Baulasten, Denkmalschutz, Altlasten
– Beschreibung wesentlicher Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen
– Energieausweis (falls vorhanden)
– Mietverträge (bei vermieteten Objekten)
– Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Instandhaltungsrücklage (bei Wohnungs-/Teileigentum)

Hat Ihr Sachverständigenbüro besondere Zertifikate?

Mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wird unsere Qualifikation hinsichtlich der besonderen Sachkunde und persönlichen Integrität durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bestätigt. Anerkennung finden unsere Kompetenzen durch die wiederholte Berufung als ehrenamtliche Gutachterinnen im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Sachsen-Anhalt. Frau Sandra Anton erlangte zudem den Masterabschluss (Master of Science) im Studiengang Immobilienbewertung der Hochschule Anhalt (FH). Ebenso ist die stetige Weiterbildung auf dem Gebiet der Immobilienbewertung für uns selbstverständlich.

Was unterscheidet ein Voll-Gutachten von einem Kurz-Gutachten?

Der grundsätzliche Aufbau ist identisch. Die Unterschiede liegen im Umfang und in der Verwertbarkeit des Gutachtens. Das Kurzgutachten enthält lediglich einen reduzierten beschreibenden Teil bezüglich Lage und Objekt sowie die für die Wertableitung erforderlichen Berechnungen. Das Vollgutachten wiederum zeichnet sich aus durch eine vollumfängliche Darstellung der Standort- und Objekteigenschaften und eine ausführliche Begründung der Wertansätze. Es ist somit zum einen für den Laien verständlich und für den Fachmann nachvollziehbar. Zum anderen ist es vielseitig verwertbar und vor Gericht anerkannt. Das Kurzgutachten hingegen kann nur dem einen Zweck der Wertorientierung dienen.

Sie wollen, dass Ihr Auftrag qualitativ hochwertig und zügig zum Abschluss gebracht wird?

Standorte

Friederikenstraße 22

06869 Coswig (Anhalt)

Peterholzhang 1a

06849 Dessau-Roßlau

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