Steuerberater
Steuerberater
Als Steuerberater unterstützen Sie Ihre Mandanten auch in Immobilienangelegenheiten. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Sachverständigen können Sie Ihre Beratungsleistung hinsichtlich der Immobiliensteuern noch verbessern und Ihre Kundenbeziehungen festigen.
Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, bei Unternehmensnachfolge oder Betriebsaufgabe, bei der Einlage und Entnahme von Betriebsvermögen, bei Änderung der Betriebsform und bei der Kaufpreisaufteilung für die Gebäudeabschreibung bewertet das Finanzamt nach typisierten Verfahren. Einflüsse des örtlichen Immobilienmarktes und individuelle Besonderheiten der Immobilie wie Wertminderungen durch erforderliche Sanierungen oder auf Grund bestehender Rechte und Lasten finden im Standardverfahren des Finanzamtes keine Beachtung. Dies führt vielfach zu Überbewertungen und einer unangemessenen Steuerbelastung Ihrer Mandanten.
Dagegen führt der Nachweis des geringeren gemeinen Wertes (= Verkehrswert/ Marktwert) nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) auf der Grundlage eines aussagekräftigen Wertgutachtens zu erheblicher Steuerersparnis.
Wir sind auf die steuerliche Wertermittlung spezialisiert und unsere Gutachten sind bei den Finanzbehörden anerkannt. Eine sachkundige Beratung ist daher in jedem Fall lohnenswert.
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Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, bei Unternehmensnachfolge oder Betriebsaufgabe, bei der Einlage und Entnahme von Betriebsvermögen, bei Änderung der Betriebsform und bei der Kaufpreisaufteilung für die Gebäudeabschreibung bewertet das Finanzamt nach typisierten Verfahren. Einflüsse des örtlichen Immobilienmarktes und individuelle Besonderheiten der Immobilie wie Wertminderungen durch erforderliche Sanierungen oder auf Grund bestehender Rechte und Lasten finden im Standardverfahren des Finanzamtes keine Beachtung. Dies führt vielfach zu Überbewertungen und einer unangemessenen Steuerbelastung Ihrer Mandanten.
Dagegen führt der Nachweis des geringeren gemeinen Wertes (= Verkehrswert/ Marktwert) nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) auf der Grundlage eines aussagekräftigen Wertgutachtens zu erheblicher Steuerersparnis.
Wir sind auf die steuerliche Wertermittlung spezialisiert und unsere Gutachten sind bei den Finanzbehörden anerkannt. Eine sachkundige Beratung ist daher in jedem Fall lohnenswert.
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